Allgemeine Bedingungen für handwerkliche Leistungen  

(gültig ab 01.10.2023) 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1  Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für handwerkliche Leistungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der zoë circular building gmbh und ihren Kunden Anwendung.

1.2  Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese und deren vorbehaltlose Umsetzung.

2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Unsere Arbeit ist von handwerklicher Qualität. Ein gewisser Spielraum für Unvollkommenheiten wird toleriert. Die Folgen einer Bestellungsänderung in Bezug auf Farben, Materialien, Ausführungsart und Anwendungsort liegen zu 100 % in der Verantwortung des Kunden (allfälliger Verlust bereits bestellter Waren, zusätzlicher Arbeitsaufwand). Unsere Angebote sind darauf ausgelegt, alle Leistungen in einem Zug zu erbringen. Die Zeit für durch den Auftraggeber verursachte, ungeplante Arbeitsunterbrechungen wird in Rechnung gestellt sowie die angebotenen Regie-Stundensätze zur Anwendung kommen. Eine allenfalls notwendige Neueinrichtung der Baustelle wird nach Aufwand verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich aufgrund der tatsächlichen Masse. Der Bauleiter des Auftraggebers ist vollständig für Projektmanagement, Logistik, Baustellenbesprechungen, Überwachung und Koordination zwischen den verschiedenen Gewerken verantwortlich. Unter keinen Umständen übernehmen wir hierfür die Verantwortung. Der Bauleiter sendet Protokolle, Zeitpläne und alle erforderlichen Informationen grundsätzlich schriftlich und zeitgerecht.

3. ARBEITSBEDINGUNGEN

Um den reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können ist der Auftraggeber verpflichtet, uns freien Zugang zum Gelände, den für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Strom, Toiletten sowie Licht und Wasser zur Verfügung zu stellen. Der Kunde muss die betreffenden Räumlichkeiten zum geplanten Arbeitsbeginn in folgendem Zustand überlassen:

• Freier, sauberer Arbeitsbereich, ausreichend beheizt, freigeräumt (Möbel, Dekorationselemente und Ähnliches wurden entfernt).

• Alle Untergründe müssen trocken sein.

• Der Zugang zum Baustellenbereich muss für die Dauer der Arbeiten gesichert sein (provisorische Türen mit Schlössern).

4. MÖBEL

Der Möbeltransport liegt nicht in der Verantwortung unseres Unternehmens. Wenn wir jedoch aus praktischen Gründen bewegliche Gegenstände bewegen oder handhaben müssen, übernehmen wir keine Haftung für etwaige Schäden oder Beschädigungen.

5. ZEITPLÄNE UND TERMINE

Der Kunde berücksichtigt die Ungewissheit unserer Intervention in seinem Zeitplan. Da wir oft erst am Ende der Baustelle eingreifen, sind wir von der Fertigstellung anderer Unternehmen abhängig. Bei den kommunizierten Fristen handelt es sich grundsätzlich um Schätzungen. Aufgrund der Komplexität der der Arbeiten und dem Einfluss der Randbedingungen können die Trocknungszeiten nicht immer genau angegeben werden. 

7. MÜLLENTSORGUNG

Unsere Angebot beinhalten die Abfallentsorgung und den Hin- und Rücktransport zur Deponie.

8. REINIGUNG

Unseren Arbeitsbereich übergeben wir grundsätzlich besenrein. Unsere Leistung ersetzt keine professionelle Baureinigung.

9. HAFTUNG

Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

10. ANGEBOT UND VERTRAG

Unser Angebote sind üblicherweise 2 Monate gültig ausser anders vermerkt. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien bzw. durch stillschweigende Anerkennung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Jeder spätere Antrag des Kunden auf Vertragsänderung ist Gegenstand einer von beiden Parteien unterzeichneten Änderung und kann zu einer Verschiebung der Lieferfrist und einer Preiserhöhung führen.

11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir lehnen die Verantwortung ab für Schäden an unserer Arbeit aufgrund von

  • Diebstahl auf der Baustelle, Zugluft, unsachgemäße Eingriffe anderer Firmen in unsere Ausführungen.
  • Risse oder Farbveränderungen, die durch eine instabile Unterlage oder durch Abnutzung, unerwartete und versteckte Reaktion unserer Produkte mit einer alten Unterlage verursacht werden
  • Schäden, die durch unsachgemäße Wartung, natürliche Abnutzung und unsachgemäßen Gebrauch der Oberfläche unserer Farben, Beschichtungen, Putze etc. entstanden sind.
  • Jegliche Probleme aufgrund versteckter Mängel des Untergrunds wie Feuchtigkeit, Schalungsöle, Pilze, Schmutz, Salpeter u.a.
  • Unvorhersehbare chemische Reaktionen des Untergrunds mit unseren Mörteln oder Spachtelmassen.
12. VARIANTEN VON FARBEN UND TEXTUREN

• Farbtöne/Farbtonschwankungen sind im Verhältnis zu den Mustern zu erwarten und tolerierbar. Wir arbeiten mit natürlichen und handwerklich hergestellten Produkten. Sobald der Kunde das vom Kunden gewählte Modell und die gewählte Farbe akzeptiert hat, gehen etwaige Änderungen zu seinen Lasten. Wenn der Kunde spezifische oder größere Muster wünscht, fallen hierfür möglicherweise zusätzliche Kosten an. 

13. Bauprodukteinformation

Auf Verlangen des Kunden werden die gemäss Bauproduktegesetz sowie gemäss Bauprodukteverordnung notwendigen Unterlagen in gedruckter Form abgegeben oder es wird mitgeteilt, wie diese Unterlagen elektronisch abgerufen werden können.

14. ABNAHME DER ARBEIT

Nach jeder erbrachten Leistung wird unsere Arbeit vom Auftraggeber geprüft und abgenommen. Der Auftraggeber meldet etwaige Mängel umgehend. Hierzu wird ein Bericht erstellt und von den Parteien unterzeichnet. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Abschluss der Arbeiten keine gemeinsame Abnahme gilt das Werk als vom Auftraggeber mängelfrei abgenommen.

15. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Anderweitige Zahlungskonditionen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt.

Wir behalten uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu marktüblichen Konditionen, jedoch mindestens 5 % Verzugszins zu verlangen. Unberechtigte Skontoabzüge werden automatisch nachbelastet.

Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen, Handwerkerpfandrechtsfällen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte und Vergünstigungen. Für Inkassospesen werden mindestens CHF 100.- oder die effektiven Kosten berechnet.

15. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für handwerkliche Leistungen unterliegen dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Zürich. Die zoë circular building gmbh ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz resp. Firmensitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

zoë circular building gmbh, 8050 Zürich