Allgemeine Geschäftsbedingungen für Baumaterial-Lieferungen 

(gültig ab 01.01.2024) 

1. Geltungsbereich

1.1  Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der zoë circular building gmbh und ihren Kunden Anwendung. 


1.2  Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung. 


2. Preise

2.1  Sämtliche Preise in Katalogen, Preislisten, auf Web-Seiten, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. 


2.2  Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab unserem Lager. 


2.3  Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. 


3. Lieferbedingungen

3.1  Für sämtliche Lieferungen wird ein Transportkostenanteil in Rechnung gestellt.


3.2  Bei der Bestellung muss angegeben werden, ob die Ware abgeladen werden soll. Bei Ablad wird die Ware neben den Lastwagen auf den Boden gestellt. Ohne Angabe wird davon ausgegangen, dass der Ablad bauseitig erfolgt.

3.3  Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Für verspätete oder verzögerte Lieferungen lehnt 
die zoë circular building gmbh jegliche Ansprüche auf Schadenersatz sowie weitere bautechnische und organisatorische 
Folgekosten ab. 


3.4  Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der 
 zoë circular building gmbh. 


3.5 Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager auf den Kunden über, 
selbst wenn die Lieferung franko erfolgt. 

4. Lagerhaltung

4.1 Kataloge, Preislisten, Web-Seiten usw. verpflichten die zoë circular building gmbh nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Materialien. 

5. Gebinde / Verpackungen / Paletten

5.1  Die in Rechnung gestellten Gebinde, Verpackungen und Paletten sind zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen. 


5.2  Verrechnete, in einwandfreiem Zustand und franko retournierte ganze Paletten werden gutgeschrieben, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Warenwerts in Abzug gebracht wird. Die Gutschrift kann bei der nächsten Bestellung eingelöst werden.

5.3  Nur die Anzahl verrechneter Leerpaletten darf retourniert werden.

6. Beratung / Bauproduktegesetz

6.1  Hinweise, Vorschläge und Beispiele in unseren Publikationen und durch unsere Mitarbeitenden erfolgen ohne Gewähr. Sie entsprechen unseren heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf übliche Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen. 


6.2  Alle von der zoë circular building gmbh publizierten Produkteinformationen dienen wegweisend zur schnellen Identifikation des Artikels, sie ersetzen die Konsultation des Produktedatenblattes nicht. Fachmännische, der Norm entsprechende Verarbeitung wird vorausgesetzt. 


6.3  Auf Verlangen des Kunden werden die gemäss Bauproduktegesetz sowie gemäss Bauprodukteverordnung notwendigen Unterlagen in gedruckter Form abgegeben, oder es wird mitgeteilt, wie diese Unterlagen elektronisch abgerufen werden können. 


7. Gewährleistung und Haftung

7.1  Handelsübliche oder herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse, Gewicht, Oberflächenbeschaffenheit können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzgrenzen eingehalten wurden (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzgrenzen). Es bestehen auch keine Mängel bei unsorgfältigem Transport, Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche, Nichtbeachten von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, unsachgemässer Lagerung und Wartung oder übermässiger Beanspruchung. 


7.2  Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Qualität und Menge zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten inklusive Folgeschäden. Auf später erfolgten Reklamationen sowie nach der Weiterverarbeitung des beanstandeten Materials ist jegliche Schadenersatzforderung ausgeschlossen. Mängelrügen befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. 


7.3  Die Verjährungsfristen sind im Obligationenrecht geregelt. Bei berechtigten Mängelrügen oder Garantieleistungen ist die zoë circular building gmbh berechtigt, auf eigene Kosten zu entscheiden, wie der Mangel behoben wird. Sei es durch Nachbesserung, Ersatz der Ware, Preisreduktion oder Rücknahme des Materials. Weitergehende Ansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 


7.4  Die Gewährleistungspflicht gilt als ausgeschlossen, wenn die zoë circular building gmbh die Funktion einer Fakturierungsstelle für Lieferungen ab Hersteller-Werk einnimmt. 


7.5  Es gelten die vom Hersteller angegebenen Produkte-Leistungserklärungen. 


8. Zahlungsbedingungen

8.1  Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Anderweitige Zahlungskonditionen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. 


8.2  Nach Ablauf der Zahlungsfrist oder bei Überschreitung der Kreditlimite befindet sich der Kunde in Verzug und kann durch uns mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Warenbezüge auf Kredit gesperrt werden. 


8.3  Wir behalten uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu marktüblichen Konditionen, jedoch mindestens 5 % Verzugszins zu verlangen. Unberechtigte Skontoabzüge werden automatisch nachbelastet. 


8.4  Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen, Handwerkerpfandrechtsfällen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte und Vergünstigungen. Für Inkassospesen werden mindestens CHF 100.00 oder die effektiven Kosten berechnet. 


9. Rücknahme von Waren

9.1  Rücknahmen dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Für zurückgegebene Waren wird als Entschädigung für die Umtriebe ein Abzug ab 25 % auf dem fakturierten Preis vorgenommen sowie eventueller Rücktransport verrechnet. Die zurückgegebene Ware wird gutgeschrieben. Die Gutschrift kann bei der nächsten Bestellung eingelöst werden. 

9.2  Es werden nur ganze Verpackungseinheiten zurückgenommen. Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen (wie zum Beispiel Farbmischungen), Sackmaterialien sowie beschädigte oder verschmutzte, nicht in Originalverpackung oder bereits montierte Waren.

10. Datenschutz

10.1 Der Schutz Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1  Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. 


11.2  Gerichtsstand ist Zürich. Die zoë circular building gmbh ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz resp. Firmensitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.